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Barrierefreiheit in Österreich bedeutet, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können – ohne unnötige Hindernisse. Das betrifft Gebäude, Verkehr, digitale Angebote, Kommunikation und Dienstleistungen.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Gesetze sind:

  • das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG)
  • das Behinderteneinstellungsgesetz
  • seit 28. Juni 2025 zusätzlich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) als Umsetzung des europäischen „European Accessibility Act“.

Das Ziel dieser Gesetze ist:

  • Diskriminierung vermeiden
  • Zugang zu Produkten und Dienstleistungen ermöglichen
  • Selbstständigkeit und Teilhabe fördern

Was bedeutet „barrierefrei“ konkret?

Barrierefreiheit heißt, dass Angebote:

  • ohne fremde Hilfe nutzbar sind
  • leicht zugänglich sind
  • verständlich gestaltet sind
  • möglichst für alle Menschen funktionieren

Das betrifft mehrere Bereiche:

Bauliche Barrierefreiheit

Beispiele:

  • Rampen statt Stufen
  • Aufzüge
  • breite Türen
  • barrierefreie Toiletten
  • taktile Leitsysteme für blinde Menschen

Digitale Barrierefreiheit

Websites und Apps sollen auch für Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen nutzbar sein.

Typische Anforderungen:

  • gute Farbkontraste
  • Bedienung mit Tastatur
  • Alternativtexte für Bilder
  • Screenreader-Kompatibilität
  • verständliche Sprache

Viele Anforderungen orientieren sich an den internationalen WCAG-Standards („Web Content Accessibility Guidelines“).

Ein zentrales Prinzip ist z. B. ausreichender Farbkontrast. Das Verhältnis 4.5:1 ist der WCAG-Mindestwert für normalen Text.

Neues Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Seit 28. Juni 2025 gelten neue verpflichtende Regeln für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops
  • Bankdienstleistungen
  • E-Banking
  • Ticketautomaten
  • Smartphones
  • Tablets
  • E-Books
  • Apps und Websites bestimmter Anbieter

Kleinstunternehmen können teilweise ausgenommen sein.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

Barrierefreiheit hilft nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch:

  • älteren Menschen
  • Personen mit temporären Einschränkungen
  • Menschen mit wenig digitaler Erfahrung
  • Nutzern mobiler Geräte

Sie verbessert oft auch:

  • Benutzerfreundlichkeit
  • Auffindbarkeit bei Suchmaschinen
  • allgemeine Qualität digitaler Angebote

Praktische Beispiele

Gute Barrierefreiheit

  • Website per Tastatur vollständig bedienbar
  • Untertitel bei Videos
  • Niederflurstraßenbahn
  • automatische Türöffner

Schlechte Barrierefreiheit

  • nur Stiegen ohne Lift
  • PDFs ohne Screenreader-Struktur
  • schlechter Farbkontrast
  • Formulare ohne Beschriftung

Durchsetzung und Beschwerden

Wenn Menschen wegen fehlender Barrierefreiheit benachteiligt werden, kann das als Diskriminierung gelten. In manchen Fällen sind Schadenersatzforderungen möglich.

Normengerechte Umsetzung und Empfehlungen

Wir sind seit 2004 tätig, langjährige Erfahrung teilen wir mit unserer Lieblings – ÖNORM B 1600:2023 05 01

Seit vielen Jahren sind wir im Bereich der Barrierefreiheit tätig. Ob es das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist, welches seit Jänner 2016 gilt, oder ob es darum geht, Bad, Küche, Wohnraum, Büro oder Geschäftsflächen zu adaptieren. Ob es um die optimalste Wahl eines Rollstuhles, eins Sportgerätes oder eines Kinderrollstuhles geht. Mit unseren Partnern erzielen wir überdurchschnittliche Ergebnisse.

Erstgespräch, Vorortanalyse, Dokumentation, Vorortnachbesprechung