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ÖNORMEN, OIB

Unterschiedliche Richtlinien für Wohnbau, Unternehmen, Öffentliche Einrichtungen, etc., diverse Richtlinien in den Bundesländern und verschiedene ÖNORMEN. Fragen sie uns

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wir unterstützen die barrierefreie Gestaltung Ihres Unternehmens – normgerecht, durchgängig

Im Rahmen unserer Tätigkeit wird eine fachliche Stellungnahme unter Heranziehung der ÖNORM B 1600:2023-05 erstellt. Die Stellungnahme umfasst ergänzende Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung Ihres Bestandsobjekts sowie Umbau- oder Neubauvorhaben.

Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der „Servicekette Barrierefreiheit“. Diese beschreibt den durchgängigen und lückenlosen Zugang zu Angeboten, Gebäuden und Dienstleistungen anhand aufeinander abgestimmter barrierefreier Elemente.

Die barrierefreie Nutzbarkeit gilt nur dann als durchgängig gewährleistet, wenn sämtliche Glieder der Servicekette erfüllt sind. Fehlende oder eingeschränkte Elemente werden im Rahmen der Stellungnahme aufgezeigt und mit entsprechenden Empfehlungen ergänzt.

Die OIB-Richtlinien (Österreichisches Institut für Bautechnik) bilden die baurechtliche Grundlage für Planung und Ausführung von Gebäuden in Österreich. Sie definieren Mindestanforderungen unter anderem in den Bereichen Sicherheit, Nutzung, Brandschutz und Barrierefreiheit. Für die barrierefreie Gestaltung ist insbesondere die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“ maßgeblich.

Die ÖNORM B 1600:2023-05 konkretisiert diese Anforderungen und dient als technische Planungs- und Ausführungsgrundlage für barrierefreies Bauen. Ziel der Norm ist die gleichberechtigte und selbstständige Nutzung von Gebäuden und Anlagen für alle Menschen – unabhängig von Alter oder körperlichen Einschränkungen.