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Beurteilung eines vorhanden 8-stöckigen Bürogebäudes das seit einigen Jahren in Betrieb ist.
Hier wurde eine Stellungnahme unter Heranziehen der ÖNORM-B 1600:2023-05 erarbeitet und beinhaltet ergänzende Empfehlungen zur barrierefreien Gestaltung des Bestandobjekts in der Wiener Zentrale. Die Beurteilung erfolgt anhand der Servicekette Barrierefreiheit. Die Servicekette Barrierefreiheit beschreibt den lückenlosen Zugang zu Angeboten, Gebäuden oder Dienstleistungen, der aus einer Abfolge barrierefreier Schritte besteht: Information, Anreise, Eingang, Nutzung/Bewegung, Sanitäranlagen und Personal. Wird eines dieser Elemente nicht erfüllt (fehlendes Glied der Servicekette), gilt die barrierefreie Nutzbarkeit als nicht durchgängig gewährleistet.
Bei unserer Ausarbeitung haben wir, wie gewünscht, die Anforderungen an die Barrierefreiheit für Personen mit Mobilitätseinschränkungen und Sinnesbehinderungen berücksichtigt.
Dabei haben wir uns auch auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und auf die für Barrierefreiheit relevanten Normen bezogen. (Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.) Ergänzend ist das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) zu berücksichtigen, welches den European Accessibility Act umsetzt und insbesondere Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen definiert. (Für bauliche Maßnahmen entfaltet dieses nur mittelbare Relevanz.)

