Barrierefreiheit und Inklusion | Foto pexels.com | www.barrierefrei-magazin.at
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Auf den ersten Blick scheint Barrierefreiheit nur einen Teil der Bevölkerung in Österreich zu betreffen. Die Zahl der Menschen mit Behinderung in Österreich ist mit 18,5 Prozent – also rund 1,6 Millionen Menschen – allerdings nicht klein. Trotzdem werden sie laut Monitoringausschuss immer noch als Randgruppe gesehen. Die Gruppe jener Menschen, die eine hindernisfreie Umwelt braucht, ist sogar noch größer. Barrieren beeinträchtigen nämlich neben Menschen mit Behinderungen auch viele andere: Reisende mit Koffern, Eltern mit Kinderwagen, Personen mit Krücken oder Betagte, die ebenfalls einkalkuliert werden müssten.

Dass Einschränkungen im Alltag alle etwas angehen, zeigt eine im Jahr 2015 durchgeführte Studie der Statistik Austria: Mehr als 20 Prozent der Befragten gaben an, durch eine lang andauernde (länger als sechs Monate bestehende) Beeinträchtigung im Alltag eingeschränkt gewesen zu sein. Laut Wirtschaftskammer sind insgesamt 40 Prozent der Menschen in Österreich mobilitätseingeschränkt. Begleitpersonen, wie Familienangehörige und Freunde, exklusive. Zusammengefasst: Für 40 Prozent ist Hindernisfreiheit notwendig, für 100 Prozent der Bevölkerung aber zumindest komfortabel, so die WKO. Denn von einer uneingeschränkten Umgebung profitieren alle Menschen, sagt auch Martin Ladstätter, Obmann des Behindertenberatungszentrums Bizeps.

Der Mehrwert von Barrierefreiheit, nämlich der Nutzen für alle, muss verstanden werden und scheint auch von der Sichtbarkeit einer Behinderung abhängig, so Emil Benesch vom Österreichischen Behindertenrat. Die Vielfalt aus unsichtbaren Einschränkungen müsse wahrgenommen werden. Dazu zählen Menschen mit chronischen Erkrankungen, psychischen Beeinträchtigungen, Hör- und Sehbehinderungen, Lernschwierigkeiten sowie gehörlose, blinde, kleinwüchsige Menschen und Personen im Rollstuhl. Ziel ist es, niemanden zurückzulassen, erwähnt Heike Grebien, Sprecherin des Grünen-Parlamentklubs für Menschen mit Behinderungen.

Benesch verweist auf das soziale Modell von Behinderung. Das besagt: „Menschen sind nicht behindert, Menschen werden behindert.“ Die Exklusion an der gesellschaftlichen Teilhabe werde von Menschen geschaffen. Man solle sich daran orientieren – es gehe „zentral um den Abbau von Barrieren in den Köpfen“. Kira Grünberg, Behindertensprecherin der ÖVP, ist Rollstuhlfahrerin und kritisiert das „antiquierte“ Bild von beeinträchtigten Personen.

Nachholbedarf sieht sie bei überholten Sprachbildern, wie „an den Rollstuhl gefesselt“ oder „taubstumm“, die häufig durch Medien geprägt werden sowie das getrennte Heranwachsen beeinträchtigter und nicht beeinträchtigter Menschen. „Viele haben schlichtweg ihr Leben lang keinen Kontakt zu Menschen mit Behinderungen, Stichwort Sondereinrichtungen“. Es sei nicht die Behinderung, die das Problem darstelle, sondern das Verständnis des Umfelds, sagt Grünberg.

Föderalismus behindert Weiterkommen

Trotz der offensichtlichen Betroffenheit vieler Menschen sieht es in Österreich mit der Barrierefreiheit eher mau aus. Denn Anfang Mai – zum 15. Jahrestag der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) – zog der Monitoringausschuss eine ernüchternde Bilanz. „Von einer umfassenden Barrierefreiheit sind wir Lichtjahre entfernt“, heißt es. Der unabhängige Ausschuss überwacht die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung; 2008 verpflichtete sich Österreich diese zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Die Inhalte seien allerdings bisher kaum umgesetzt worden. Heike Grebien erwähnt den Föderalismus in Österreich, der speziell bei Barrierefreiheit hinderlich ist, wenn es um die Umsetzung der UN-BRK geht. Laut „VertretungsNetz“ werden Menschen mit intellektueller oder psychischer Beeinträchtigung beispielsweise bei der Begleitung bei Behördenwegen missachtet.

Seit Beschluss des Behindertengleichstellungsgesetzes im Jahr 2006 sieht Ladstätter trotz zehnjähriger Übergangsfrist wenig Fortschritte. Mit dem Gesetz sollen bis 2042 Dienstleistungen und Waren, welche an die Öffentlichkeit gerichtet sind, barrierefrei werden. Der „unambitionierte“ Plan habe bei der Überprüfung 2022 aber nicht die mittelfristigen Ziele erreicht.

Laut Ladstätter brauche es durchsetzbare Rechte und Behörden, die diese kontrollieren. „Keine Behörde verbietet, einen neuen Gastronomiebetrieb mit Barrieren zu eröffnen“, so der Obmann. Inklusion dürfe auch aus wirtschaftlicher Perspektive gesehen werden. „Eine Rampe ins Geschäftslokal ist ein wichtiger Schritt“, Rahmenbedingungen für barrierefreie Kommunikation seien aber genauso wesentlich, sagt Grünberg. Vorbildliches Verhalten zeige die Marien-Apotheke, die ihren Kundenstamm erweitern konnte, indem sie gehörlose Mitarbeiter für die Bedienung in Gebärdensprache angestellt habe.

Weiters erwähnt die ÖVP-Behindertensprecherin das österreichische Parlament; bei der Restaurierung wurde auf umfassende Barrierefreiheit, etwa bei Wegen und geschultem Personal geachtet. Denkmalschutz sei außerdem „kein Widerspruch“, stellt Abgeordnete Grebien klar. Auch Ladstätter bestätigt, dass Denkmalschutz und barrierefreie Sanierungen keine Kontroversen darstellen, es sei vielmehr „der Unwillen, gute Lösungen gemeinsam mit dem Denkmalamt zu entwickeln“.

Behinderung ist nicht gleich Behinderung

Im Barrierefreiheitsgesetz der Koalitionspartner werden derzeit verpflichtende Anforderungen an elektronische Güter und Dienstleistungen, wie etwa Apps oder Hardware- und Betriebssysteme, verhandelt. Von einer verpflichtenden Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden ist beim Gesetz jedoch nicht die Rede. Grünberg bezeichnet das Thema als „Querschnittsmaterie“: Behinderung sei nicht gleich Behinderung, als Rollstuhlfahrerin wünsche sie sich flache Gehsteige, für Menschen mit Sehbehinderung seien Gehsteigkanten aber hilfreiche Orientierungspunkte. Die öffentlichen Verkehrsmittel beschreibt die ÖVP-Sprecherin als „vorbildlich“, der ÖBB-Rahmenplan sehe 90 Prozent Barrierefreiheit bis 2027 vor. In der Bundeshauptstadt steht diese Umsetzung bereits: Laut Webseite der Wiener Linien sind bereits 95 Prozent der Straßenbahn- und Bushaltestellen durch Rampen und Aufzüge erreichbar.

Bildungssystem versagt bei Inklusion

Während hier neue Pläne den Weg ebnen sollen, legt Österreich im Bildungsbereich den Rückwärtsgang ein. Am 26. April wurde vom Handelsgericht erstinstanzlich festgestellt, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung an Schulen diskriminiert werden. Eingebracht wurde die Sammelklage vom Klagsverband.

Schüler mit Sinnesbehinderung oder einer Autismus-Spektrum-Störung haben in den Bildungsstätten nämlich keinen Anspruch auf persönliche Assistenz. Die derzeitige Unterstützung sei ausreichend, heißt es aus dem Bildungsministerium; eine „Gleichschaltung“ sei nicht zu befürworten. Diese Aussage bediene sich „einer sehr fragwürdigen Terminologie“, kritisiert Behindertenanwältin Christine Steger.

Die Diskriminierung verstoße klar gegen die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, heißt es vom Monitoringausschuss. Zur lang ersehnten Chancengleichheit im Bildungssystem meint Markus Wolf, Präsident vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich (BSVÖ), dass es sich bei der persönlichen Assistenz nicht um „Luxus“, sondern um „eine Notwendigkeit“ für die Kinder handle.

Die Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands, Theresa Hammer, fordert ein sofortiges Handeln des Bildungsministers, damit eine „bedarfsgerechte Unterstützung“ für alle Schüler sichergestellt werden kann. Forderungen wie diese gibt es allerdings schon lange, so der Klagsverband und Bizeps. Der Österreichische Behindertenrat erwarte von der Politik zudem „Grundlagen für eine inklusive Gesellschaft zu schaffen“. Das seien unter anderem ein „inklusives Schulsystem und ein inklusiver Arbeitsmarkt“, so Benesch.

Der Obmann von Bizeps sieht das ähnlich. Wenn wie bisher kaum Barrierefreiheit in Gebäuden sichergestellt würde, sei bis zur Mitte des Jahrhunderts keine flächendeckende Barrierefreiheit in Wiener Schulen gegeben. Nicht nur deshalb möchte das Monitoring der UN-Konvention „Inklusionslücken“ im Bildungsbereich aufzeigen: Bei der öffentlichen Sitzung am 19. Juni sollen sogenannte „Living Libraries“, also Bildungsbiografien von behinderten Menschen die Basis für Erfahrungsaustausch bilden. Diese werden dann später nach Genf zur Staatenprüfung der UN-BRK herangezogen. Die Möglichkeit einer barrierefreien Zukunft sieht Benesch in der Einbeziehung von Menschen mit Behinderung – sowohl in der Planung diverser Bereiche als auch in der Restrukturierung bereits bestehender Gesetze.

Die Lücken, die es laut den Expertinnen und Experten in Österreich zu schließen gilt, gehen auf den zweiten Blick also über die Rollstuhlrampe hinaus.

Quelle „Wiener Zeitung  – 30.05.2023″
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