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In Österreich bildet vor allem das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) die maßgebliche gesetzliche Grundlage. Es ist seit dem 1. Jänner 2006 in Kraft und verpflichtet zur barrierefreien Gestaltung des Zugangs zu öffentlichen Dienstleistungen sowie zu Warenangeboten. Die technischen Umsetzungsdetails werden durch ÖNORM B 1600:2023-5 sowie Spezialnormen definiert. Die baurechtliche Verbindlichkeit wird über die OIB-Richtline 4 und die Landesbauordnung geregelt.

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