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das Mehr-Sinne-Prinzip
In Österreich wird das Mehr-Sinne-Prinzip nicht immer ausdrücklich so genannt wie in der deutschen DIN 18040, die Anforderungen finden sich jedoch in mehreren Regelwerken zur Barrierefreiheit wieder – insbesondere in der des Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB-Richtlinie 4) sowie verschiedenen ÖNORMEN.
Die zentralen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Informationen müssen über mehrere Wahrnehmungskanäle zugänglich sein, damit Menschen mit Seh-, Hör- oder Tastbeeinträchtigungen sie gleichermaßen nutzen können.
- Wichtige Hinweise, Orientierungssysteme und Warnsignale sollen visuell, akustisch und/oder taktil vermittelt werden.
- Orientierung im öffentlichen Raum muss durch kontrastreiche Gestaltung, taktile Leitsysteme und eindeutig erkennbare Symbole unterstützt werden.
- Bedienelemente wie Aufzüge, Notrufeinrichtungen oder Informationssysteme sollen sowohl sichtbar als auch ertastbar bzw. hörbar nutzbar sein.
Die wichtigsten Grundlagen dazu sind:
- Die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“, die in den Bundesländern – auch in Wien – baurechtlich verbindlich umgesetzt wird.
- Die ÖNORM B 1600:2023-05 für barrierefreies Bauen.
- Die ÖNORM V 2102 zu taktilen Bodeninformationen.
- Die ÖNORM A 3012 zu visuellen Leitsystemen.
- Die ÖNORM A 3011 zu grafischen Symbolen und Informationskennzeichnungen.
Konkrete Anforderungen im Sinne des Mehr-Sinne-Prinzips sind beispielsweise:
- kontrastreiche visuelle Informationen für sehbehinderte Personen
- taktile Bodenindikatoren und Braillebeschriftungen
- akustische Signale mit ausreichender Verständlichkeit
- ergänzende technische Hilfen wie induktive Höranlagen
- einfache und leicht verständliche Informationsdarstellung
Typische praktische Umsetzungen sind:
- Aufzüge mit Sprachausgabe, tastbaren Tasten und visueller Stockwerksanzeige
- taktile Bodenleitsysteme in Bahnhöfen oder öffentlichen Gebäuden
- visuelle Alarmanzeigen zusätzlich zu Tonsignalen
- digitale Informationssysteme mit Screenreader-Kompatibilität und Untertiteln
Zusammengefasst verfolgt das österreichische Normensystem denselben Grundgedanken wie die DIN 18040: Wesentliche Informationen dürfen nicht ausschließlich über einen einzigen Sinneskanal vermittelt werden.
Quellen: OIB, ÖNORM B 1600


