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das Mehr-Sinne-Prinzip

In Österreich wird das Mehr-Sinne-Prinzip nicht immer ausdrücklich so genannt wie in der deutschen DIN 18040, die Anforderungen finden sich jedoch in mehreren Regelwerken zur Barrierefreiheit wieder – insbesondere in der des Österreichisches Institut für Bautechnik (OIB-Richtlinie 4) sowie verschiedenen ÖNORMEN.
Die zentralen Anforderungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
  • Informationen müssen über mehrere Wahrnehmungskanäle zugänglich sein, damit Menschen mit Seh-, Hör- oder Tastbeeinträchtigungen sie gleichermaßen nutzen können.
  • Wichtige Hinweise, Orientierungssysteme und Warnsignale sollen visuell, akustisch und/oder taktil vermittelt werden.
  • Orientierung im öffentlichen Raum muss durch kontrastreiche Gestaltung, taktile Leitsysteme und eindeutig erkennbare Symbole unterstützt werden.
  • Bedienelemente wie Aufzüge, Notrufeinrichtungen oder Informationssysteme sollen sowohl sichtbar als auch ertastbar bzw. hörbar nutzbar sein.
Die wichtigsten Grundlagen dazu sind:
  • Die OIB-Richtlinie 4 „Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit“, die in den Bundesländern – auch in Wien – baurechtlich verbindlich umgesetzt wird.
  • Die ÖNORM B 1600:2023-05 für barrierefreies Bauen.
  • Die ÖNORM V 2102 zu taktilen Bodeninformationen.
  • Die ÖNORM A 3012 zu visuellen Leitsystemen.
  • Die ÖNORM A 3011 zu grafischen Symbolen und Informationskennzeichnungen.
Konkrete Anforderungen im Sinne des Mehr-Sinne-Prinzips sind beispielsweise:
  • kontrastreiche visuelle Informationen für sehbehinderte Personen
  • taktile Bodenindikatoren und Braillebeschriftungen
  • akustische Signale mit ausreichender Verständlichkeit
  • ergänzende technische Hilfen wie induktive Höranlagen
  • einfache und leicht verständliche Informationsdarstellung
Typische praktische Umsetzungen sind:
  • Aufzüge mit Sprachausgabe, tastbaren Tasten und visueller Stockwerksanzeige
  • taktile Bodenleitsysteme in Bahnhöfen oder öffentlichen Gebäuden
  • visuelle Alarmanzeigen zusätzlich zu Tonsignalen
  • digitale Informationssysteme mit Screenreader-Kompatibilität und Untertiteln
Zusammengefasst verfolgt das österreichische Normensystem denselben Grundgedanken wie die DIN 18040: Wesentliche Informationen dürfen nicht ausschließlich über einen einzigen Sinneskanal vermittelt werden.
Quellen: OIB, ÖNORM B 1600